Sichere Planung und Ausführung: ETA und aBG ersetzen abZ

Europäische technische Bewertung (ETA) und allgemeine Bauartgenehmigung (aBG).

Sicherheit bei der Planung und Ausführung.

Ab dem 01.01.2021 sind unsere europäischen technischen Bewertungen für den Schöck Isokorb® mit Betondruckelementen (ETA-17/0261) und den Schöck Isokorb® mit Stahldruckelementen (ETA-17/0262) alleinig gültig. Zusammen mit den allgemeinen Bauartgenehmigungen für den Schöck Isokorb® (aBG Nr. Z-15.7-338 und aBG Nr. Z-15.7-346) sind damit alle relevanten Schöck Isokorb® Typen für Stahlbeton-Stahlbeton Konstruktionen in Deutschland als tragende Wärmedämmelemente zugelassen und verwendbar.

Schöck ist damit der erste und einzige Hersteller von tragenden Wärmedämmelementen, der über die Kombination beider Nachweise verfügt. Diese beiden bauaufsichtlichen Dokumente ersetzen die Zulassungen (Z-15.7-239 und Z-15.7-240).

Für Planer und Bauausführende bedeuten die Nachweise in erster Linie Sicherheit. „Mit der Kombination aBG in Bezug auf die ETA ist der Schöck Isokorb® bauaufsichtlich und bautechnisch geprüft und in der Bauart Plattenanschlüsse aus Stahlbeton zugelassen. Ergänzend bestätigt die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit, dass alle Bestimmungen über die Bewertung und Überprüfung gemäß der ETA angewendet werden. Unsere Kunden sind damit in der Planung und in der Ausführung auf der sicheren Seite“, erklärt Dipl.-Ing. Michael Müller, Entwicklungsingenieur bei Schöck. Die aBG ist zugleich auch die Basis für die Typenprüfung der Typenstatik für den Schöck Isokorb®. Die Kombination aus ETA und aBG entsprechen im Wesentlichen der abZ, wodurch sich für den Kunden keine Änderungen bei der Bemessung, Planung und Verwendung des Isokorb® nach ETA oder abZ ergeben.

Lücke im Baurecht

Hintergrund der Nachweisführung ist eine Lücke im Baurecht, die viele Bauunternehmer verunsichert. Bis dato bestand für den europäischen Produktnachweis ETA keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Bauart und damit für die Anwendung in Deutschland. Schöck hat mit der aBG für den Einsatz von Produkten nach ETA diese Lücke nun geschlossen und auch die Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umwelt gemäß den Landesbauordnungen (LBO) der Länder erfüllt. Hintergrund hierfür ist, dass nach LBO Bauarten, die von den Technischen Baubestimmungen abweichen, nur dann angewendet werden dürfen, wenn für sie eine der folgenden Genehmigungen vorliegt: Eine aBG durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung durch die oberste Baurechtbehörde oder ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Bauarten.

Sicherheit bei der Planung und Ausführung

Für den Schöck Isokorb® Stahlbeton-Stahlbeton liegt die aBG in Bezug auf eine ETA gemäß der LBO vor. Die aBG regelt auf nationaler Ebene die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauarten, kurz: Das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen, also die Anwendbarkeit von Produkten. Für die Bauart Plattenanschlüsse mit dem Schöck Isokorb® gilt die aBG auch als allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Die ETA – auch deutsch: Europäische Technische Bewertung – ist ein Produktleistungsnachweis, der vom DIBt vergeben wird, wodurch Produkte mit dem CE-Zeichen ausgezeichnet werden dürfen, die nicht oder nicht vollständig in einer harmonisierten, europäischen Norm erfasst sind, wie beispielsweise tragende Wärmedämmelemente. Sie regelt die bauaufsichtlich relevanten Eigenschaften des Bauproduktes und deren Verwendungsbereiche wie Verarbeitung, Transport, Lagerung und Kennzeichnung. Die Leistungsbeständigkeit des Bauproduktes gemäß ETA wird durch eine ankerkannte Zertifizierungsstelle sichergestellt und bescheinigt. Die Europäischen Technischen Bewertungen haben in allen EU-Staaten Gültigkeit und ermöglichen so, dass die Produkte im gesamten europäischen Wirtschaftsraum, in den weiteren Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen), in der Schweiz und der Türkei vertrieben werden können.

Ab sofort finden Sie die aktualisierten Ausschreibungstexte auf ausschreiben.de.

Hier geht es zum Download:

Für Schöck Isokorb® mit Betondruckelemente
ETA-17/0261 + aBG Nr. Z-15.7-338
Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit 0769-CPR-VAS-00717-1 Schöck Isokorb® mit Betondruckelementen

Für Schöck Isokorb® mit Stahldruckelemente
ETA-17/0262 + aBG Nr. Z-15.7-346
Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit 0769-CPR-VAS-00736-2 Schöck Isokorb® mit Stahldruckelementen