Zukünftige Nachweisführung in Anlehnung an ÖNORM EN 12354-2

Das Verfahren nach ÖNORM B 8115-5 unter Berücksichtigung der Tabellenwerte ermöglicht aktuell die Bestimmung der Schallübertragung bei Decken. Treppengeometrien haben meist sehr kleine Flächen und die Einbindung der Podeste erfolgt in die Treppenhauswand und nicht durch die Schallübertragung von oben nach unten. Dies erfordert zur genauen Bestimmung des bewerteten Standard-Trittschallpegels weitere Betrachtungen.

Die Eingangsgröße für die Berechnung des resultierenden Trittschallschutzes wird daher bei diesem neuen Verfahren nicht mehr die Trittschallminderung des Elements ΔLw*, sondern die Treppen-Trittschallminderung ΔLw** nach E DIN 7396 sein. Im Kapitel Kennwerte der Trittschalldämmung wird das Verfahren genauer beschrieben.

Hinweis: Sobald es neue Erkenntnisse zum Nachweisverfahren gibt, werden wir Sie hier informieren.