Nachweisführung nach Absatz 7.3 "Massive Treppen, Laufplatten und Podeste" anhand der Tabellenwerte für Treppen

Nach ÖNORM B 8115-4, Absatz 7.3, kann der Norm-Trittschallpegel für massive Treppenläufe und –podeste berechnet werden. Der erforderliche Mindestwert der Trittschallminderung ΔLw,erf lässt sich mit folgender Formel bestimmen:

ΔLw,erf = Ln,eq,w + K + 3 – 10lgV + 14,9 – L'nT,w,zul      in dB

 

ΔLw,erf   erforderlicher Mindestwert der bewerteten Trittschallminderung
L'n,eq,w   äquivalent bewerteter Norm-Trittschallpegel von Rohdecke
K   Korrektur für die Trittschallübertragung über die massiven flankierenden Bauteile
V   Volumen des Empfangsraums
L'nT,w,zul   Anforderung an den Standard-Trittschallpegel

  

  • Für eine 20 cm dicke Stahlbetondecke gilt:
    Ln,eq,w = (164 – 35 lg (2300 kg/m³ * 0,2 m)) dB = 71 dB   (Formel 21 zu ÖNORM B 8115-4)
  • Für flankierende Stahlbetonwände mit einer Dicke von 20 cm gilt:
    K = 1    (Tabelle 13 zu ÖNORM B 8115-4)
  • Für einen Raum mit Grundfläche 12 m² und 2,30 m Raumhöhe gilt:
    10lgV = 10lg(2,30 m * 12 m²) dB = 14 dB

ΔLw,erf = 71 dB + 1 dB + 14,4 + 14,9 - L'nT,w

Damit ergeben sich in Abhängigkeit von der angestrebten Schallschutzanforderung für Mehrfamilienhäuser für den erforderlichen Mindestwert der bewerteten Trittschallminderung ΔLw,erf: der Elastomerlager zur Entkopplung von Treppen.

Damit zeigt sich, dass ein Elastomerlager mindestens eine erforderliche Trittschallminderung von 22 dB aufbringen muss, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.

Werden höhere Anforderungen gestellt, müssen auch bessere Elastomerlager eingesetzt werden.

150625_Tabelle_Tronsole_Trittschallportal_AT_Erforderliche_Anforderungen