Bisher übliche Prüfverfahren

Für die Kennzeichnung der Trittschalldämmwirkung von Stiegen-Trittschalldämmelementen gab es bislang kein genormtes Prüfverfahren. Daher wurde bisher in Analogie zur Messung von trittschallgedämmten Deckenauflagen im schalltechnischen Prüfstand zumeist die Differenz der Norm-Trittschallpegel der Stiege mit Trittschalldämmelement und der Stiege bei starrer Anbindung als kennzeichnende Größe ermittelt.

ΔLw*: Ln,Treppe,starr – Ln,Treppe, gedämmt

Da zu diesem Verfahren bisher keine Prüfnorm existiert, können die Prüfkriterien bei der Bestimmung dieses Kennwertes beliebig gewählt werden. Tatsächlich fanden dann auch solche Prüfungen je nach Hersteller unter sehr unterschiedlichen Bedingungen statt (z.B. Prüfung mit oder ohne bauübliche Stiegen-Lasten, Prüfung mit unterschiedlichen Abmessungen der Steigenteile etc.). Infolgedessen war ein aussagekräftiger Vergleich der Wirksamkeit von Stiegen-Trittschalldämmelementen i. Allg. nicht möglich.