Schöck Combar® in Tiefgaragen und Parkhäusern

Die häufigste Schadensursache bei Bauwerken aus Stahlbeton ist die Korrosion der Bewehrung. Schöck Combar® verfügt nach allgemeiner Bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt über eine 100 prozentige Korrosionsfreiheit für eine Dauer von 100 Jahren.

Rissbehandlung oder Instandhaltung aus Bewehrungskorrosionsgründen sowie Oberflächenbeschichtungen werden damit überflüssig. Dies führt zu geringeren Folgekosten bei Tiefgaragenbodenplatten. Selbst bei minimaler Betondeckung werden weniger Sanierungsmassnahmen nötig, die Lebenszykluskosten werden gesenkt, und die Lebensdauer der Bauwerke wird verlängert - ein wichtiger Beitrag zu nachhaltigem Bauen.

 

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Schöck Combar® wird im DBV-Merkblatt Nr. 46 als Variante „ROSTFREI: Nichtrostende chloridbeständige Bewehrung mit abZ“ aufgeführt. Es kann mit allen Entwurfsgrundsätzen (EGS a, b und c) geplant werden.

Zu den Einsatzgebieten gehören neben Tiefgaragen und Parkbauten außerdem:

  • Uferbefestigungen und Kaimauern
  • Fassadenelemente
  • Industrieböden
  • Schwimmbäder
  • Kläranlagen
  • Häfen und Kanalbauwerke
  • Talsperren