Kragplattenanschlüsse gemäss VKF. Vereinfachte Brandschutzregelung.

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) hat in der „Beschluss-Sammlung der Fachkommission Bautechnik für EN-normierte Baustoff- und Bauteilprüfungen" nun unter Punkt 1.38 eine detaillierte Erklärung zu den Brandschutzanforderungen für Kragplattenanschlüsse verfasst:

„Kragplattenanschlüsse mit Feuerwiderstand ohne brandabschnittsbildende Funktion, welche brennbare Baustoffe enthalten, dürfen im Bereich der Aussenwandkonstruktion bei allen Gebäudehöhen (inkl. Hochhäuser) eingesetzt werden. Der Feuerwiderstand muss mindestens REI 30 aufweisen. Sie erhalten im Anwendungstext einen entsprechenden Hinweis."

Zur Beschluss-Sammlung der Fachkommission Bautechnik

Der wärmedämmende Kragplattenanschluss Schöck Isokorb® in der Brandschutzausführung REI120 übererfüllt diese Anforderung. Mit der „VKF Brandschutzanwendung Nr. 24741" haben Sie zusätzlich zu den guten Wärmedämmeigenschaften die Gewissheit, dass ein geprüftes System vorliegt, welches bei allen Gebäudehöhen (inkl. Hochhäuser) im Bereich der Aussenwandkonstruktion anwendbar ist.

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