Baden-Baden

Trittschallschutz für Treppen

Mieter haben große Erwartungen in Sachen Schallschutz: Für die Attraktivität einer Immobilie ist die Schallschutzqualität entscheidend. Die Schöck Bauteile GmbH, ein Bauproduktehersteller aus Baden-Baden, bietet mit dem Produktprogramm Schöck Tronsole ein Trittschallschutzsystem für Stahlbetontreppen an, das effizienten Schallschutz gewährleistet. Mit den Trittschalldämmelementen werden Stahlbetontreppenläufe sowie -podeste akustisch vom Gebäude entkoppelt. Statische und akustische Nachweise bieten Planern und Bauherren Sicherheit, denn alle gesetzlich vorgeschriebenen Normen werden erfüllt.

In den letzten zwei Jahren hat sich die Normung in Bezug auf den Trittschallschutz von Treppen deutlich geändert. Im Jahr 2016 wurde die überarbeitete DIN 4109-1 veröffentlicht, die die Mindestanforderungen an den Schallschutz im Hochbau stellt. Im gleichen Jahr erschien die DIN 7396, die ein Prüfverfahren zur akustischen Kennzeichnung von Entkopplungselementen für Massivtreppen beschreibt. Die Kennwerte der DIN 7396 werden in einem repräsentativen Prüfaufbau bestimmt und dienen als Grundlage für eine sichere Ausschreibung und die Nachweisführung nach DIN 4109-2. Im Jahr 2017 wurde die DIN EN ISO 12354-2 veröffentlicht, die erstmalig eine detaillierte Berechnung der Schallübertragung von Treppen ermöglicht und deren Eingangsgrößen ebenfalls der Messung nach DIN 7396 entnommen werden. Abschließend wurde im Januar 2018 eine neue Ausgabe der DIN 4109-1 veröffentlicht, in der sich für Treppen jedoch gegenüber 2016 keine Änderungen ergeben.

Verschärfung des Norm-Trittschallpegels

Mit der bauaufsichtlichen Einführung der DIN 4109-1 sind die dort geregelten Mindestanforderungen bindend. Mit der DIN 4109, Ausgabe 2016/2018 wurden die bisherigen Schallschutzanforderungen an Treppen bei verschiedenen Gebäudetypen verschärft. Für Treppen in Mehrfamilienhäusern und Bürogebäuden wurde der zulässige Norm-Trittschallpegel um 5 dB auf L’n,w ≤ 53 dB verschärft. Die Schallschutzanforderungen an Treppen in Reihen- und Doppelhäusern wurden um 7 dB gesenkt auf einen zulässigen Norm-Trittschallpegel von L’n,w ≤ 46 dB. Diese Anforderungen gelten für die Übertragung des Trittschalls in fremde, benachbarte Nutzungseinheiten. Privatrechtlich sind die Mindestanforderungen nicht mehr ausreichend, daher werden erhöhte Schallschutzanforderungen gestellt. Für den Nachweis der erhöhten Anforderungen sind bei massiven Treppen die Prüfwerte nach DIN 7396 zugrunde zu legen.

Schöck Tronsole erfüllt erhöhte Anforderungen an Trittschallschutz

Mit dem Produktprogramm Schöck Tronsole werden Stahlbetontreppenläufe sowie -podeste akustisch vom Gebäude entkoppelt. Für alle Tronsole Typen wurde der Norm-Trittschallpegel mit bauüblichen Lasten und Treppengeometrien in einem repräsentativen Prüfaufbau nach DIN 7396 bestimmt. Der damit geführte Nachweis hält die Mindestanforderungen nach DIN 4109 und sogar die erhöhten Anforderungen ein. Erfolgt der Nachweis nach DIN EN ISO 12354-2, wird in einem üblichen Mehrfamilienhaus die Schallschutzstufe II nach VDI 4100 (bzw. der DEGA Klasse B) eingehalten, teilweise sogar die Schallschutzstufe III bzw. Klasse A.

Sicherheit mit der blauen Linie

Für alle Werte gilt, dass die Schöck Tronsole im System gemessen wird. Damit wird auch die Schallübertragung über die Fuge zwischen der zu entkoppelnden Treppe und der angrenzenden Wand berücksichtigt. Weicht das Material im Fugenbereich vom geprüften Produkt ab, kann dies zu deutlich schlechteren Ergebnissen führen. Wird die Schöck Tronsole im System eingebaut, umschließt sie die Treppe komplett. Optisch ist dies an einer durchgehenden blauen Linie erkennbar.

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