Baden-Baden

Schöck Isokorb in nichtbrennbaren Fassaden

Bei Hochhäusern ≥ 60 m werden gemäß Musterhochhausrichtlinie nichtbrennbare Produkte in der Fassade gefordert. Maßgebend für die Brennbarkeit eines Bauprodukts ist die Brandlast, welche als Energie freigesetzt wird. Das tragende Wärmedämmelement Schöck Isokorb darf bei nichtbrennbaren Fassaden eingesetzt werden. Dies ist gutachterlich seitens der MFPA Leipzig aufgrund der hohen Feuerwiderstandsdauer mit REI120 und der „Einkapselung“ durch Brandschutzplatten nachgewiesen.

Ein Brandlastvergleich, bei dem die Brandlast mit anderen Bauprodukten verglichen wurde, hat bestätigt, dass die Brandlast von Fensterrahmen bzw. EPDM Abdichtungen bei Glas um ein Vielfaches höher ist, als bei Balkonen oder Laubengängen mit Schöck Isokorb. Als Referenzfassade wurden 100 m² WDVS an Hochhäusern mit Fenstern, Türen und Balkonen verglichen.

Geregelter Brandschutz in der Zulassung

Wenn planerischer oder baurechtlicher Brandschutz vorgeschrieben wird, dann muss Schöck Isokorb mit Brandschutzausführung, d. h. mit Brandschutzplatten, geplant werden. Die Brandschutzvariante erfüllt alle baurechtlichen Anforderungen und kann als Brandriegel eingesetzt werden. Um eine Feuerwiderstandsdauer von 120 min zu erreichen, wurde das Produkt innerhalb von Zulassungsversuchen mehrfach raumabschließend getestet. Die Brandschutzplatten gewährleisten, dass die tragenden Komponenten, z. B. Zug- und Querkraftstäbe und Betondrucklager, innerhalb der geplanten Dauer ausreichend vor Feuer geschützt sind und ihrer Tragwirkung nachkommen (Kriterium „R“) und die Hitzeabschirmung (Kriterium „I“) gewährleistet ist. Seitliche Quellbänder oder ein Überstand der oberen Brandschutzplatten sorgen dafür, dass im Fall einer klaffenden Fuge (Spaltentstehung), die Rauchdichtigkeit gegeben ist (Kriterium „E“). Dieser Brandschutz ermöglicht den Einsatz des tragenden Wärmedämmelements von Schöck bei Flucht- und Rettungswegen.

Einsatz bei nichtbrennbaren Fassaden

Alle tragenden Komponenten von Schöck Isokorb bestehen aus nichtbrennbaren Materialien. Die Brandlast resultiert im Wesentlichen aus dem Neopor des Dämmkörpers. Die Hochhausrichtlinie besagt in Abschnitt 3.4 für Außenwände, dass gewisse Bauprodukte in der Außenwand, wie z. B. Fensterprofile, Dichtungen etc. von der Nichtbrennbarkeit befreit sind. D. h. sie dürfen, wie der Dämmkörper von Isokorb, aus normalentflammbaren Materialien bestehen, sofern die Randbedingungen hinsichtlich der Brandlast eingehalten sind. Schöck Isokorb erfüllt diese Randbedingungen.

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