Baden-Baden

Mehr Gestaltungsfreiheit

Die Aktualisierung der Zulassungen Z-15.7-239 und Z-15.7-240 für den Schöck Isokorb bringen zusätzliche Vorteile bei der Planung und Umsetzung von Balkonen, Laubengängen und Attiken mit sich. Die wesentliche Neuerung der Zulassungen ist, dass ab sofort deutlich größere Dehnfugenabstände realisiert werden können, als dies bislang der Fall war.

Größere Dehnfugenabstände für verbesserte Optik

Die Zulassungen des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) betreffen die beiden Produktprogramme Isokorb mit 80 mm Dämmkörperdicke sowie Isokorb XT mit 120 mm Dämmkörperdicke. Je nach Isokorb Typ hat sich der erforderliche Abstand der Dehnfugen sogar mehr als verdoppelt und somit gleichzeitig die durchgängige Bauteillänge von Balkon, Laubengang oder Attika vergrößert. Dies gilt besonders für die Produktreihe Isokorb XT der Schöck Bauteile GmbH mit verschiedenen Lösungsvarianten für ein ästhetisches Gesamtbild am Balkon. Auch für Eckbalkone, die aufgrund ihrer geometrischen Beschaffenheit besonders von Dehnfugen betroffen sind, ergeben sich neue Gestaltungsmöglichkeiten.

Höhere Planungsfreiheit

Die gesteigerte Freiheit in Gestaltung und Planung beschränkt sich nicht nur auf den Balkon, auch bei Attiken und Brüstungen sind statt 13 m ab sofort sogar bis zu 23 m ohne Dehnfuge realisierbar. Hier sorgt der Schöck Isokorb Typ AXT für ein dehnfugenfreies Fassadenbild.

Hinzu kommt ein praktischer Vorteil: Durch die nun größeren durchgängigen Bautteillängen verringert sich der Einfluss des Schöck Isokorb auf die einzelnen Betonierabschnitte in der Ortbeton- und Fertigteilbauweise und spart somit Zeit in der Verarbeitung.

Die aktuellen Technischen Informationen und Zulassungen sowie die Schöck Planungssoftware, Ausschreibungstexte und weitere Online-Tools stehen auf www.schoeck.de zur Verfügung.

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