Baden-Baden

Brandriegelausführung mit Balkonen

Im Juli 2015 wurde auf der Bauministerkonferenz vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) ein Merkblatt für die Planung von Gebäuden mit WDVS veröffentlicht. Die Empfehlungen für zusätzliche Brandriegel und ihre Ausführung zogen eine rege Diskussion nach sich. In der neuen „Technischen Systeminformation WDVS und Brandschutz" (früher „TS 6") des Fachverbandes Wärmedämm-Verbundsysteme wird das Thema Brandriegel an thermisch getrennten Balkonen aufgegriffen.

Gegenüber der letzten Ausgabe von 2013 sind zahlreiche Ausführungsbeispiele und Anwendungssituationen zu den seit Anfang 2016 wirksamen Zulassungsänderungen in die neue Technische Systeminformation WDVS und Brandschutz aufgenommen worden. Insbesondere werden Empfehlungen zur Ausführung von Brandriegel an thermisch getrennten Balkonen ausgesprochen. Neu ist die Festlegung der Feuerwiderstandsdauer für Balkone nach DIN EN 13501-2 mit REI30 (nach DIN 4102-2 mit F30).

Die baupraktische Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen wurde intensiv beraten. Wissenschaftlich begleitet hat die Projektgruppe Dipl.-Phys. Ingolf Kotthoff: „Wenn bauliche Unterbrechungen, wie z. B. Balkone, horizontal die Brandriegelebene durchbrechen, dann müssen sie einer Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten (REI30) standhalten, damit die Funktion einer Brandsperre gegeben ist. Wenn die Balkone thermisch entkoppelt sind, dann wird dieselbe Anforderung auch an tragende Wärmedämmelemente, wie z. B. Schöck Isokorb, gestellt."

Es gibt drei Möglichkeiten, wie die Funktion der Brandsperre erfüllt werden kann:

  • Sie wird durch die tragenden Wärmedämmelemente mit nachgewiesenem Feuerwiderstand (mindestens feuerhemmend, F30 nach DIN 4102-2 bzw. REI30 nach DIN EN 13501-2) gewährleistet.
  • Die Führung des Brandriegels wird durchgängig „abgetreppt" unterhalb des Wärmedämmelementes.
  • Das tragende Wärmedämmelement wird mit einer bauseits unterseitigen Brandschutzplatte o.ä. (nichtbrennbar, Dicke mind. 10mm) geschützt.
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