Neues GebäudeEnergieGesetz (GEG). Schöck erfüllt alle Anforderungen.

Mit Inkrafttreten des GEG wird auch die Verwendung des Beiblatt 2 der DIN 4108:2019-06 für den vereinfachten Wärmebrückennachweis bindend. Produktlösungen für den Anschluss an Balkone, Attiken oder den Gebäudesockel müssen dafür Anforderungen an die äquivalente Wärmeleitfähigkeit, den λeq-Wert, erfüllen.

Schöck liefert bereits seit vielen Jahren zu seinen Produkten Isokorb®, Novomur®, Combar® und Isolink® den entsprechenden λeq-Wert, der im vereinfachten Ansatz zum Nachweis der Anforderungen nach Beiblatt 2 der DIN 4108:2019-6 nötig ist. Mit Angabe der λeq-Werte als Kenngrößen gibt Schöck Planungs- und Ausführungssicherheit hinsichtlich des neuen GEG.

Hintergrund: EU-Richtlinien umsetzen

Eine Vorgabe der EU-Gebäuderichtlinie ist es, den Energieverbrauch weiter zu senken und dem Stand der Technik gerecht zu werden. Auf nationaler Ebene wird das im GebäudeEnergieGesetz (GEG) umgesetzt werden. Der vereinfachte Wärmebrückennachweis wird dort nach DIN 4108 Beiblatt 2 ermittelt werden. Das GEG führt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2016), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und weitere Gesetze zusammen. Das GEG wurde bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird damit rechtsverbindlich, danach gilt es mit einer Übergangsfrist für neue Projekte ab Bauantragsstellung. Bei laufenden Projekten liegt die Entscheidung der Anwendung beim Bauherrn.

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