Neues Beiblatt 2. DIN 4108.

Bei der Berücksichtigung von Wärmebrücken mit dem vereinfachten Ansatz kann künftig nach dem neuen Beiblatt 2 der DIN 4108 zwischen Wärmebrücken der Kategorie A und B unterschieden werden. Dafür müssen Produktlösungen für Balkon- und Attikaanschlüsse oder für den Gebäudesockel u.a. Anforderungen an die äquivalente Wärmeleitfähigkeit λeq erfüllen. Bei Balkon- und Attikaanschlüssen müssen die für den Nachweis verwendeten λeq-Werte nach dem europäischen Verfahren der EAD ermittelt worden sein. Für Schöck Produkte stehen diese Bauphysikalischen Kennwerte in Produkttabellen zur Verfügung. Informationen und Unterstützung zur Anwendung des neuen Beiblatts liefern wir mit dem Schöck Wärmebrücken-Rechner, dem Wärmebrückenportal und aktualisierten Bauphysik-Unterlagen.

Beim Wärmeschutznachweis nach EnEV wird der Einfluss der Wärmebrücken auf den Wärmeverlust entweder pauschal, vereinfacht oder detailliert berücksichtigt. Nach dem neuen Beiblatt 2 gilt nun eine Aufsplittung des vereinfachten Ansatzes: Wärmebrücken können der Kategorie A oder der neu eingeführten Kategorie B zugeordnet werden. Der vereinfachte Ansatz nach Kategorie A wird dabei wie bisher mit einem Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,05 W/(m²K), der nach Kategorie B mit ΔUWB = 0,03 W/(m²K), berechnet. Die Einstufung der Wärmebrücken in Kategorie B erfordert also deutlich besser gedämmte Wärmebrücken-Details.

Wird z.B. ein Balkonanschluss mit einem Schöck Isokorb® der Dicke 80 mm und einer äquivalenten Wärmeleitfähigkeit λeq ≤ 0,13 W/(m·K) ausgeführt, entspricht das Detail den Anforderungen an Kategorie A.

Wird dagegen ein Schöck Isokorb® XT oder CXT mit 120 mm Dämmdicke verwendet, entspricht das einer Wärmebrückendämmung der Kategorie B.

Herstellerangaben der äquivalenten Wärmeleitfähigkeiten λeq

Wir stellen bereits seit vielen Jahren zu unseren Produkten Isokorb®, Novomur®, Combar® und Isolink® die Werte der äquivalenten Wärmeleitfähigkeiten λeq zur Verfügung, die im vereinfachten Ansatz zum Nachweis der Anforderungen nach Beiblatt 2 der DIN 4108 nötig sind. Der λeq-Wert erlaubt darüber hinaus eine Vergleichbarkeit der Produkte mit gleicher Dämmdicke. Der λeq-Wert kann auch für eine detaillierte Berechnung der Wärmeverluste durch eine Wärmebrücke mit Hilfe eines FE-Programms (ψ-Wert-Berechnung) verwendet werden.

Webinar: Neues Beiblatt 2 und die KfW

Über das neue Beiblatt 2 und die Auswirkungen auf KfW-Projekte informiert ein KfW-Experte und stellt dabei unter anderem die Neuerungen des Beiblatt 2 und des neuen GebäudeEnergieGesetz (GEG) vor. Er beantwortet Fragen: Worauf ist bei der Planung von Projekten in puncto Wärmeschutz künftig zu achten? Was muss für den KfW-Nachweis nach den neuen Anforderungen beachtet werden? 

Hier können Sie sich die Webinar-Aufzeichnung ansehen:

Wärmebrücken-Rechner: Ψ-Wert einfach online berechnen

Mit dem Wärmebrücken-Rechner von Schöck können Sie in fünf Schritten die bauphysikalischen Eigenschaften von Balkonen, Attiken und Brüstungen berechnen. Wärmeströme, Oberflächentemperaturen und Wärmedurchgangskoeffizienten ψ lassen sich damit online und professionell in einer individuellen Konstruktion ermitteln. Dabei kann auch der Referenzwert ψRef aus dem Beiblatt 2 nachgewiesen werden, wenn die Konstruktion von den vorgegebenen Details des Beiblatts 2 abweicht. Der Wärmebrücken-Rechner und ein Video-Tutorial finden sich unter www.schoeck.de/de/waermebruecken-rechner.

Überarbeitete bauphysikalische Unterlagen

Auf Grundlage des neuen Beiblatts 2 der DIN 4108 hat Schöck zudem die Technische Information Bauphysik für Balkone, Laubengänge und Attiken überarbeitet. Sie können die aktualisierte Information unter www.schoeck.de/ti-bauphysik downloaden.

Energieverbrauch senken, EU-Richtlinien umsetzen

Hintergrund des überarbeiteten Beiblatts 2 ist das Ziel, dem Stand der Technik gerecht zu werden und den Energieverbrauch weiter zu senken. Das ist eine der Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie, die auf nationaler Ebene bis 2020 im GebäudeEnergieGesetz (GEG) umgesetzt werden soll. Die Wärmedämmung von Wärmebrücken kann danach sehr einfach nach dem neuen DIN 4108 Beiblatt 2 ermittelt werden. Das GEG führt die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014/2016), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und liegt aktuell im Entwurf vor. Mit dem Inkraftreten des GEG wird damit das neue Beiblatt 2 für den Wärmeschutznachweis verpflichtend.