Aarau

Vereinfachte Brandschutzregelung für Kragplattenanschlüsse

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) hat in der „Beschlusssammlung der Fachkommission Bautechnik für EN-normierte Baustoff- und Bauteilprüfungen“ unter Punkt 1.38 eine detaillierte Erklärung zu den Brandschutzanforderungen für Kragplattenanschlüsse verfasst:

„Kragplattenanschlüsse mit Feuerwiderstand ohne brandabschnittsbildende Funktion, welche brennbare Baustoffe enthalten, dürfen im Bereich der Aussenwandkonstruktion bei allen Gebäudehöhen (inkl. Hochhäuser) eingesetzt werden. Der Feuerwiderstand muss mindestens REI 30 aufweisen. Der Anwendungstext enthält einen entsprechenden Hinweis.“

Der wärmedämmende Kragplattenanschluss Schöck Isokorb in der Brandschutzausführung REI120 übertrifft diese Anforderung. Die VKF Brandschutzanwendung Nr. 24741 (www.praever.ch) gibt zusätzlich zu den guten Wärmedämmeigenschaften die Gewissheit, dass für Aussenwandkonstruktionen ein geprüftes System vorliegt - auch bei Gebäuden ab 30 bis 100 m Höhe.

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